Soghra Najafpour - als 13jährige zum Tode verurteilt

Ich möchte auf folgenden Fall aus dem Iran aufmerksam machen:
SOGHRA NAJAFPOUR – schon als Kind zum Tode verurteilt
 
 
Als 13jähriges Mädchen wurde Soghra des Mordes bezichtigt, kam in der nordiranischen Stadt Rasht ins Gefängnis. Dort wurde sie unter anderem ausgepeitscht. Soghra wurde zum Tode verurteilt. Seit nunmehr 23 Jahren ist sie in iranischer Haft. Seitdem wartet sie auf ihre Vollstreckung und lebt jeden Tag mit der Angst, bald hingerichtet zu werden.


Der Fall:
Im Alter von... neun Jahren war Soghra Najafpour von ihrer Familie in der Stadt Rasht als Hausmädchen im Haushalt eines Arztes untergebracht worden. Vier Jahre später verschwand der achtjährige Sohn der Arztfamilie. Als man ihn einige Tage später tot in einem Brunnen fand, wurde Soghra beschuldigt, ihn ermordet zu haben. Soghra Najafpour sagte anfangs aus, sie habe den Mord nicht begangen, doch nach wiederholten Verhören, gestand sie, ihn verübt zu haben. Man nahm ihr Geständnis als Schuldbeweis und verurteilte sie gemäß "Ghesas".
Soghra Najafpour gibt in der Begründung des von ihr eingelegten Rechtsmittels an: "Ich habe den achtjährigen Jungen nicht umgebracht, aber ich weiß, wer es tat. Dieser Mann sagte mir, ich müsse darüber schweigen. Er hatte versprochen, die Mutter des Opfers dazu zu bewegen, mir zu vergeben, und mich zu retten." Sie schrieb weiter: "Ich wurde mit neun Jahren vergewaltigt und man drohte mir, damit ich schweige. Am Tag des Unfalls musste ich eine Abstellkammer säubern und derselbe Mann, der mich sonst missbrauchte, kam hinter mir her. Plötzlich stand der spielende Junge in der Abstellkammer und sah, dass ich missbraucht wurde. Der Mann schubste den Jungen. Er prallte mit dem Kopf gegen die Wand und bewegte sich nicht mehr. Ich konnte den toten Jungen nicht bewegen, aber der Mann wollte, dass ich seinen Körper in den Brunnen werfe."
Ihr Rechtsmittel wurde zurückgewiesen und nach einer medizinischen Untersuchung verurteilte man Soghra Najafpour darüber hinaus zu einer Prügelstrafe wegen unerlaubten Geschlechtsverkehrs, obwohl sie ausgesagt hatte, dass sie vergewaltigt wurde. Der Mann, dem sie die Vergewaltigungen zur Last legt, wurde freigesprochen, da er nicht zugegeben hat, sie vergewaltigt zu haben, und keine weiteren Beweise gegen ihn vorlagen.

Soghra Najafpour wurde am 1. Oktober 2007 gegen eine Kaution in Höhe von umgerechnet etwa 66.000 US-$ aus der Haft entlassen. Als die Familie des Mordopfers jedoch von ihrer Freilassung erfuhr, verlangte sie die Hinrichtung. Daraufhin nahm das Gericht Soghra Najafpour wieder in Haft.
Bereits zweimal sollte Soghra Najafpour hingerichtet werden, im Alter von 17 und 21 Jahren, doch die Familie des Opfers änderte in letzter Minute ihre Meinung. Soghra Najafpour versucht verzweifelt, ihre Unschuld zu beweisen. Am 23. Oktober 2007 legte ihre Rechtsanwältin Nasrin Sotoude bei der Obersten Justizbehörde aufgrund der eklatanten Verfahrensmängel Rechtsmittel ein und beantragte die Überprüfung des Falls. Daraufhin hob der Oberste Gerichtshof ihre Verurteilung auf. Der Fall wurde einer anderen Abteilung des Gerichts in Rasht übergeben, um dort neu verhandelt zu werden. Im zweiten Verfahren wurde Soghra Najafpour erneut schuldig gesprochen und wieder gemäß "Ghesas" (Vergeltung) verurteilt, ihr droht daher nach wie vor die Hinrichtung.

Seitdem auch ihre Anwältin, die Menschenrechtlerin Nasrin Sotoudeh, verhaftet wurde, hört niemand etwas über sie. Soghras Schicksal wurde jetzt bekannt, weil sie zufällig mit einer Frauenrechtlerin ihre Gefängniszelle teilen musste.

 
 



HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das Völkerrecht verbietet die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes hat sich der Iran dazu verpflichtet, keine minderjährigen StraftäterInnen hinzurichten. Trotzdem sind seit 1990 im Iran mindestens 33 Personen wegen Straftaten exekutiert worden, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten, davon mindestens zwei im Jahr 2008. Derzeit sollen sich fast 140 minderjährige StraftäterInnen im Iran im Todestrakt befinden, siehe auch Amnesty-Bericht "Iran: The last executioner of children" (MDE 13/059/2007, Juni 2007) und "Iran: Spare four youths from execution, immediately enforce international prohibition on death penalty for juvenile.

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